Laufende Verfahren Hauptort Ostrach

1. Änderung Torfwerk und Veränderungssperre

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Erlass einer Veränderungssperre für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Torfwerk" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

 

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 18.11.2024 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Torfwerk" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach in öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB in der Fassung vom 18.11.2024 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück mit der Fl. St. Nr. 961/7, Gemarkung Ostrach. Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ostrach (Hauptstraße 19, 88356 Ostrach), Flur 1. OG eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Titel des Bebauungsplanes und somit auch der Veränderungssperre im Laufe des Verfahrens noch ändern kann, in diesem Falle wird ein entsprechender Vermerk auf der Veränderungssperre angebracht.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

 

Ostrach, den 21.11.2024

 

Lena Burth, Bürgermeisterin

 

Bebauungsplan "Baumgarten III"

Aufstellung nach § 13 b BauGB am 21.11.2022